Geschützter Gasmarkt für Schutzbedürftige
Was bringt diese Veränderung mit sich?
Angesichts dieser Veränderung sind diese Kunden verpflichtet, ein neues Angebot auf dem freien Markt zu wählen.
Die Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) hat mit Beschluss Nr. 100/2023/R/gas i.g.F. einen neuen Dienst zum Schutz der Haushaltskunden mit der Bezeichnung „Geschützter Markt für Schutzbedürftige“ eingerichtet, der ab 2024 in Kraft treten wird.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webeite des Angebots oder die Seite der ARERA.
Wer kann den Dienst für schutzbedürftige Personen in Anspruch nehmen?
- Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 76. Lebensjahr vollendet haben;
- Personen, die wirtschaftlich benachteiligt sind und den „Sozialbonus“ beziehen;
- Personen mit Beeinträchtigungen im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes Nr. 104/92;
- Personen, deren Anschlüsse sich auf kleinen, nicht ans Netz angeschlossenen Inseln befinden;
- Personen, deren Anschlüsse sich in infolge von Katastrophenereignissen in Notunterkünften befinden.
Als schutzbedürftig eingestufte Haushaltkunden haben Anspruch auf einen Preis, der den tatsächlichen Kosten der Versorgung auf dem Großhandelsmarkt, den effizienten Kosten der Vermarktung und den vertraglichen und qualitativen Bedingungen des Dienstes entspricht. Insbesondere setzen sich die wirtschaftlichen Bedingungen wie folgt zusammen und werden gemäß den von ARERA vorgegebenen Zeiten und Modalitäten aktualisiert:
- Komponente CMEM bezüglich der Kosten für den Einkauf des Erdgases am Großhandelsmarkt.
- Komponente CCR für die im Zusammenhang mit dem Großhandelseinkauf verbundenen Kosten.
- Komponente QVD für den Einzelverkauf.
- Komponente QTt für den Gastransport.
- Komponenten für den Verteiler- und Messungsdienst und den entsprechenden Vertrieb, einschließlich Gebühren.
Im Laufe des Monats September hat SELGAS mit einer betreffenden Mitteilung die eigenen Kunden, welche noch im geschützten Markt versorgt sind und als „verletzliche Kunden“ identifiziert wurde, informiert, dass sie im geschützten Markt der „Verletzbaren Kunden“ weiterversorgt werden.
Anhand der Hinweise die Sie im erhaltenen Schreiben von SELGAS finden, können Sie folgend die Informationen und notwendigen Unterlagen je nach Ihrer Klassifizierung finden. Sollte dies nicht ausreichen und Sie möchten weitere Informationen so können Sie uns gerne kontaktieren.
- Verletzlicher Haushaltskunde
- Haushaltskunde im geschützten Markt
- Kondominumskunde im geschützten Markt
Ab dem 01. Jänner 2024 werden wir weiterhin die Lieferungen mit dem geschützten Markt für verletzliche Haushaltskunden, zu den von der ARERA definierten wirtschaftlichen Bedingungen, fortführen. Zu jedem Zeitpunkt, kannst du entscheiden auf den freien Markt von SELGAS zu wechseln.
Wenn du interessiert bist sieh dir das Angebot Eva an, welches unser Basisangebot für deinen Haushalt ist.
Falls du nicht die neuen wirtschaftlichen Bedingungen des Angebots Gisela, oder eines anderen Angebots auf dem freien Markt, akzeptiert hast, so haben wir ab Jänner 2024 die Lieferung zu den wirtschaftlichen Bedingungen fortgeführt die dem derzeitigen PLACET Angebot mit variablem Preis entsprechen (Vertragsbedingungen und wirtschaftliche Bedingungen der Haushaltskunden ab dem 01. Jänner 2024). Solltest du nicht als „verletzlicher Haushaltskunde“ identifiziert worden sein jedoch eine Invalidität i.S.d. Art. 3 des Gesetzes 104/92 haben, so kannst du die Anwendung des geschützten Marktes für verletzliche Kunden einfach mittels des betreffenden Formulars 1 beantragen.
Wir erinnern daran, dass du zu jedem Zeitpunkt entscheiden kannst mit SELGAS oder einem anderen Anbieter auf den freien Markt zu wechseln.
Falls du nicht die neuen wirtschaftlichen Bedingungen unseres Angebots Veronika, oder eines anderen Angebots auf dem freien Markt unterschrieben hast, so wirst du ab Jänner 2024 zu den wirtschaftlichen Bedingungen, welche in etwa dem aktuellen Angebot Placet Erdgas variabler Preis entsprechen, versorgt (Vertragsbedingungen und wirtschaftliche Bedingungen der Kondominiumskunden ab dem 01. Jänner 2024). Trete mit uns in Kontakt, wir beraten dich gerne persönlich.
Kann ich als Kunde des freien Markts umgekehrt handeln?
Natürlich! Sofern der Haushaltskunde des freien Markts zumindest eine der Voraussetzungen für die Schutzbedürftigkeit erfüllt, kann er das Formular 2 ausfüllen und ab dem 1. Januar 2024 die Gasversorgung im Geschützten Markt für Schutzbedürftige beantragen.
Möchtest du genauere Informationen zum Angebot Placet variabler Preis, welches den Kunden auf dem geschützten Markt vorbehalten ist?
Hier kannst du alle nötige finden:
Im Rahmen der Abschaffung des geschützten Gasmarkts stehen wir Ihnen zur Abwicklung sämtlicher Angelegenheiten gerne zur Verfügung: Sie erreichen uns per Webanfrage (https://selgas.eu/kontakt/), uns telefonisch unter der Nummer 0471 1727195 erreichen oder persönlich an unserem Schalter in Bozen.
Weitere Informationen erhalten Sie unentgeltlich bei folgenden Einrichtungen: auf der ARERA-Website für Verbraucher (https://www.arera.it/consumatori) oder unter der gebührenfreien Nummer 800.166.654 des Verbraucherschalters – Energie und Umwelt.
- Formular 1 – Ersatzerklärung für Invalidität im Sinne des Art. 3, Gesetz 104/92
- Formular 2 – Ersatzerklärung „verletzlicher Kunde“
- Annahme des Angebotes des freien Marktes
- Vergleichstabelle Haushaltskunde PLACET variabel Beschluss 100
- Vertragsbedingungen und wirtschaftliche Bedingungen der Haushaltskunden PLACET variabel Beschluss 100
- Vergleichstabelle Kondominiumskunden PLACET variabel Beschluss 100
- Vertragsbedingungen und wirtschaftliche Bedingungen der Kondominiumskunden PLACET variabel Beschluss 100