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Verzugszinsen GAS

Inverzugsetzung GAS

SELGAS informiert die Kunden hiermit über seine im Hinblick auf den Einheitstext zur Säumigkeit bei der Gasbezahlung (TIMG – Beschl. 258/2015/R/eel Anhang A u.ff.) angewandten Verfahren.

Es liegt uns am Herzen, darzulegen, wie SELGAS den Bedürfnissen/Schwierigkeiten seiner Kunden gerecht wird. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ablaufen der Rechnung mit uns in Verbindung zu setzen, um nicht in die unangenehme Situation der Zahlungssäumigkeit zu geraten.

 

Art der Inverzugsetzung bei abschaltbaren Übergabepunkten

Nachstehende Ausführungen richten sich an Endkunden mit abschaltbaren Übergabepunkten, d. s. alle Übergabepunkte mit Ausnahme jener, die öffentliche Dienstleistungen betreffen.

In Bezug auf alle überfälligen und unbezahlten Rechnungen wird SELGAS nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme ein „Mahnschreiben bzw. eine Zahlungserinnerung“ per Einschreiben mit Rückschein oder PEC versenden. In dieser Mitteilung wird auf Folgendes hingewiesen:

a)     die erste Frist, innerhalb der der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist, also 20 Kalendertage ab Ausstellung des Schreibens (ab Datum im Briefkopf);

b)     die Frist, innerhalb der SELGAS bei anhaltender Nichterfüllung und damit Nichtzahlung die Stilllegung des Übergabepunkts aufgrund von Säumigkeit beantragt. Diese Frist beläuft sich auf 40 Kalendertage ab dem Zustelldatum der PEC bzw. ab dem Datum des Einschreibens;

c)      die Modalitäten, wie die geleistete Zahlung mitgeteilt werden kann: E-Mail  (payments@selgas.eu), PEC (payments@pec.selgas.eu), Fax (0471 095909), mit dem Zahlungsbeleg an eine unserer Anlaufstellen;

d)     dass der Kunde bei Aussetzung der Lieferung wegen Säumigkeit bei Nichteinhaltung der Mindestzahlungsfrist oder des Antrags auf Stilllegung Anspruch auf eine automatische Entschädigung hat;

e)     die Verjährung von Zahlungsverzügen in Verbindung mit Gasverbrauch, der mehr als zwei Jahre zurückliegt (weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt der Website “Infos”).

 

Art der Inverzugsetzung bei nicht abschaltbaren Übergabepunkten

Folgende Ausführungen richten sich an Endkunden mit nicht abschaltbaren Übergabepunkten, d. s. alle öffentliche Dienstleistungen betreffende Übergabepunkte.

In Bezug auf alle überfälligen und unbezahlten Rechnungen wird SELGAS nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme ein „Mahnschreiben bzw. eine Zahlungserinnerung“ per Einschreiben mit Rückschein oder PEC versenden. In dieser Mitteilung wird auf Folgendes hingewiesen:

a)     die letzte Frist, innerhalb der der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist, also 20 Kalendertage ab Ausstellung des Schreibens (ab Datum im Briefkopf);

b)     bei Vertragsauflösung wegen anhaltender Nichterfüllung und der anschließenden administrativen Beendigung wegen Säumigkeit, dass der Vertriebspartner für die Aktivierung der im TIVG genannten Dienstleistungen der letzten Instanz sorgen wird;

c)      die Weisen, wie die geleistete Zahlung mitgeteilt werden kann: E-Mail (payments@selgas.eu), PEC (payments@pec.selgas.eu), Fax (0471 095909), mit dem Zahlungsbeleg an einem unserer Anlaufstellen.

 

Automatische Entschädigung

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen darf SELGAS keine weitere Gegenleistung für die Aussetzung oder Wiederaufnahme der Lieferung verlangen; darüber hinaus ist es verpflichtet, dem Kunden eine automatische Entschädigung zu zahlen:

a)     € 30,00 für den Fall, dass die Lieferung trotz ausgebliebener Übersendung der Inverzugsetzung aufgrund von Säumigkeit ausgesetzt wurde;

b)     € 20,00 für den Fall, dass die Lieferung wegen Säumigkeit ausgesetzt wurde, auch wenn:

1. die Frist, innerhalb der der Kunde zahlen muss (die genannten 40 Kalendertage), nicht beachtet wurde;

2. die Mindestfrist (3 Arbeitstage) zwischen dem Fälligkeitsdatum der Zahlung und dem Datum des Antrags auf Stilllegung des Übergabepunkts wegen Säumigkeit beim Vertriebspartner nicht beachtet wurde.

Die Entschädigung wird in der ersten nützlichen Rechnung vom Gesamtbetrag derselben abgezogen, und zwar mit folgender Kausalangabe „Automatische Entschädigung für Nichteinhaltung der Fristen/Weise der Inverzugsetzung“; zusätzlich wird auch folgende Formulierung zu lesen sein: „Diese Zahlung der automatischen Entschädigung beeinträchtigt in keiner Weise die Möglichkeit des Endkunden, Entschädigungen für weitere Schäden bei den entsprechenden Stellen anzufordern.“

Sollte der dem Kunden mit der ersten Rechnung fakturierte Betrag niedriger als die Entschädigung sein, wird in der Rechnung eine Gutschrift zugunsten des Kunden ausgewiesen, die von den nachfolgenden Rechnungen abgezogen wird, bis die Gutschrift aufgebraucht ist (oder sie wird, im Falle einer Schlussrechnung, durch eine direkte Überweisung bezahlt). Jedenfalls wird die Entschädigung innerhalb von 8 Monaten nach Stilllegung an den Endkunden ausgezahlt.