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Entwicklung der Märkte im Detail

In Umsetzung der Bestimmungen des Beschlusses Nr. 746/2017/R/com teilt SELGAS seinen Kunden Folgendes mit: Das Wettbewerbsgesetz Nr. 124/17 verlangt, dass ab 1. Juli 2019 alle Strom- und Gaskunden Lieferverträge NUR auf dem freien Markt finden sollen. Ab diesem Datum werden die Verträge auf den geschützten Märkten mit den von der Behörde aktualisierten Preisen nicht mehr verfügbar sein. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig über die vorgesehenen Neuigkeiten und Möglichkeiten zu informieren, auch indem Sie den entsprechenden Abschnitt auf der Website der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) konsultieren.

Entwicklung der Einzelhandelsmärkte

NEUERUNGEN

Die Frist vom 1. Juli 2019 wurde aufgrund der Verabschiedung des Gesetztes zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 91/2018 (c.d. Milleproroghe) – Gesetz Nr. 108 vom 21. September 2018 verschoben.

Das Gesetztesdekret Nr. 162/2019 (c.d. Milleproroghe), das am 31.12.2019 genehmigt wurde, sieht eine weitere Verschiebung des Endes des geschützten Marktpreises bis 1. Januar 2022 vor.