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Sozialbonus GAS

Seit Dezember 2009 ist die sogenannte Gas-Sozialprämie aktiv (auch bekannt als ‚das Kompensationsregime für die von Haushaltskunden getragenen Kosten für die Erdgasversorgung‘). Diese Kompensation, in Form eines Rabatts auf der Rechnung für die Erdgasversorgung, ist ein Instrument, das von der Regierung eingeführt wurde, um Familien in wirtschaftlicher Notlage zu unterstützen und ihnen eine Ersparnis bei den jährlichen Kosten für Erdgas zu ermöglichen.

Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialprämien für wirtschaftliche Notlage, einschließlich der Gasprämie, automatisch den berechtigten Bürgern/Haushalten gewährt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssen, wie im Dekret Gesetz vom 26. Oktober 2019, Nr. 124, festgelegt und durch das Gesetz vom 19. Dezember 2019, Nr. 157, geändert wurde.

Die Berechtigten müssen keine Anträge mehr für die Sozialprämien für wirtschaftliche Notlage bei den Gemeinden oder bei den Beratungsstellen für Arbeits- und Sozialfragen (CAF) einreichen. Es wird ausreichen, wenn ab dem Jahr 2021 der Bürger/die Familie jährlich die Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) vorlegt, um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten, die für verschiedene sozial begünstigte Leistungen erforderlich ist.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialprämien für wirtschaftliche Notlage sind:

  • Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit einem ISEE-Indikator von nicht mehr als 8.265 Euro, oder
  • Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit mindestens 4 unterhaltsberechtigten Kindern (Großfamilie) und einem ISEE-Indikator von nicht mehr als 20.000 Euro, oder
  • Zugehörigkeit zu einem Haushalt, der Inhaber von Bürgergeld oder Bürgerrente ist.

Ein Mitglied des ISEE-Haushalts muss Vertragsinhaber eines Strom- und/oder Gas- und/oder Wasserversorgungsvertrags mit Haushaltstarif sein und dieser Vertrag muss aktiv sein, oder der Haushalt muss von einer aktiven gemeinschaftlichen Gas- und/oder Wasserversorgung profitieren. Jeder Haushalt hat Anspruch auf nur eine Prämie pro Art – Strom, Gas, Wasser – pro Jahr.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen können Sie den entsprechenden Abschnitt auf der Website der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (www.arera.it/it/bonus_gas.htm) konsultieren oder den kostenlosen Informations- und Unterstützungsdienst der Verbraucherstelle für Energie und Umwelt unter der grünen Nummer 800.166.654 anrufen.

Um die Vorschriften in dieser Angelegenheit einzusehen, wählen Sie bitte den folgenden Link aus:

TIBEG – Integrierter Text für Strom- und Gasprämien