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Beschwerden und Schlichtungsdienst

In diesem Abschnitt der Website stehen eine Reihe von Dienstleistungen zur Verfügung, um die Beziehung zwischen Kunde und Verkäufer effektiv zu gestalten. SELGAS GmbH stellt den Kunden Angaben und Kontakte zur Verfügung, um Informationen anzufordern, Anfragen, Anregungen und Beschwerden zu senden.

Beschwerden und Anfragen

Anfragen können an nachstehende Adressen per Post, Fax, E-Mail oder direkt bei der Anlaufstelle gestellt werden:

Kundenbüro Bozen
Bruno Buozzi Str. 12
39100 Bozen (BZ)
Fax: 0471 095 909
E-mail: service@selgas.eu
Pec: selgas@pec.selgas.eu
Montag – Freitag09.00 – 13.00 Uhr

Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 167 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 in Sachen Datenschutz. Damit seine Anfrage bearbeitet werden kann, ermächtigt der Kunde SELGAS GmbH zur Datenverarbeitung.

Sollten Sie Beschwerden haben, füllen Sie bitte das untenstehende Formular in allen Teilen aus und senden Sie es an eine der angegebenen Adressen.

Ausdruckbares Beschwerdeformular

Wie gesetzlich vorgeschrieben, kann der Kunde die Beschwerde auch ohne Verwendung des oben erwähnten Formulars schriftlich einreichen. Beachten Sie aber bitte, dass für die Berücksichtigung der Beschwerde folgende Mindestangaben erforderlich sind:

  • Vor- und Nachname
  • Lieferadresse
  • Postanschrift, falls abweichend von der Lieferadresse, oder E-Mail-Adresse
  • Dienstleistung, auf die sich die Beschwerde bezieht (Strom, Erdgas, beides)
  • alphanumerischer Code zur Identifizierung der Stromentnahmestelle (POD) bzw. der Erdgasübergabestelle (PDR), wo verfügbar, oder, falls nicht verfügbar, Kundennummer
  • kurze Darlegung des beanstandeten Sachverhalts.

Darüber hinaus stellt SELGAS GmbH den Kunden ein Beschwerdeformular für den Fall fakturierter anormaler Beträge zur Verfügung. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das unten beigefügte Formular zu verwenden und es an eine der angegebenen Adressen zu senden. Für weitere Informationen zur Fakturierung anormaler Beträge verweisen wir an die Artikel 9.1 und 9.2 des Einheitstextes zur Qualitätsregelung der Strom- und Gasverkaufsdienste TIQV (Beschluss 413/2016/R/com Anhang A u.ff.).

Beschwerdeformular für anormal fakturierte Beträge

Im Hinblick auf eine ständige Verbesserung der Verkaufsdienstleistungen stellt SELGAS GmbH seinen Kunden ein Formular für Informationsanfragen zur Verfügung.

Formular für Informationsanfragen

Schlichtungsdienst

SELGAS GmbH weist seine Kunden darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt einen speziellen Bereich für die Kunden eingerichtet hat: Schlichtungsdienst für Energiekunden.

Dieser Dienst verfolgt den Zweck, die Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern, indem die Parteien über das Internet im Beisein eines Schlichters zusammengebracht werden, der ihnen hilft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. An diesem Verfahren sind der Kunde oder ein Bevollmächtigter von ihm, der betroffene Verkäufer bzw. Vertriebspartner und der Schlichter als Vermittler beteiligt.

Der Schlichtungsdienst der Aufsichtsbehörde ARERA ist erst nach dem Einreichen einer schriftlichen Beschwerde bei Ihrem Betreiber aktivierbar. Tatsächlich hat der Kunde nach dem Versäumnis des Lieferanten, auf eine schriftliche Beschwerde zu antworten, oder im Falle einer unbefriedigenden Antwort die Möglichkeit, den Schlichtungsdienst zu aktivieren, um etwaige Streitigkeiten ohne Rückgriff auf Gerichtsverfahren beizulegen.

Die völlig kostenlose Aktivierung des Dienstes erfordert das Ausfüllen, ausschließlich online, des entsprechenden Antragsformulars zur Aktivierung des Schlichtungsverfahrens durch den Endkunden. Nicht telematisch mit dem dedizierten Antragsformular eingereichte Anträge auf Aktivierung der Schlichtung können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht eingegangen.

Beachten Sie bitte, dass der Schlichtungsdienst nicht aktiviert werden kann, wenn die Beschwerde vor der Justizbehörde, an der Anlaufstelle für Stromverbraucher oder im Wege der paritätischen Schlichtung bereits abgeschlossen wurde oder noch anhängig ist.

Um direkt auf den Schlichtungsservice zuzugreifen, klicken Sie hier.

Die Aufsichtsbehörde ARERA stellte zudem mit Beschluss 620/2015/E/com gemäß Artikel 141-decies des Verbraucherkodex, das Verzeichnis der Gremien für die alternative Streitbeilegung (ADR – Alternative Dispute Resolution) zusammen, die in den Zuständigkeitsbereichen der Behörde freiwillige und außergerichtliche nationale und grenzüberschreitende Verfahren zur Streitbeilegung zwischen in der Europäischen Union ansässigen und niedergelassenen Verbrauchern und Gewerbetreibenden verwalten, unbeschadet der Bestimmungen über den zwingenden Charakter des Schlichtungsversuchs als Voraussetzung für die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.

ür mehr Details zu den ADR-Gremien verweisen wir Sie auf die entsprechende Liste im eigenen Bereich der speziellen Website.