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Infos

Sehr geehrter Kunde, in diesem Abschnitt der Website finden Sie nützliche Informationen, um mit SELGAS bestmöglich zu interagieren. Dabei handelt es sich um Vorschläge, Modalitäten bei der Verwaltung von Dienstleistungen und Formulare, mit denen alle erforderlichen Anträge schneller gestellt werden können.

Sollten Sie die von Ihnen gewünschten Informationen nicht finden, können Sie uns auch so kontaktieren:

Im Kundenbüro – Kommen Sie doch persönlich vorbei. Wir freuen uns auf Sie.
Unter der Nummer 800.007.645 – Wir sind auch über unsere kostenfreie Telefonnummer für Sie da.
Durch unser Kontaktformular – Kontaktieren Sie uns bequem über das Web.

 

Für offizielle Mitteilungen können Sie folgende PEC-Adressen verwenden:

Zweijährige Verjährungsfrist

Im Sinne des Haushaltsgesetzes 2018 (Gesetz Nr. 205/17), geändert durch das Haushaltsgesetz 2020 (Gesetz Nr. 160/2019), und angefochten von der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt mit Beschluss Nr. 569/2018/R/com Anhang A u.ff., hat der Kunde die Möglichkeit, die Verjährungsfrist für mehr als zwei Jahre zurückliegende Verbrauchsgüter in Anspruch zu nehmen. Es sei darauf hingewießen, dass der Verjährungsantrag aufgrund von Hindernissen im Sinne des primären und allgemeinen Rechts ungültig sein kann.

Der von dieser Situation betroffene Kunde muss folgenden Anhang verwenden: Inanspruchnahme der Verjährung

Das Anmeldeformular oder eine andere vom Kunden bereitgestellte spezifische Mitteilung können an die folgenden Adressen gesendet werden:

Adresse: Bruno Buozzi Str. 12 – 39100 Bozen (BZ)

Fax: 0471 095909

e-mail: service@selgas.eu

PEC: selgas@pec.selgas.eu

 

Aus dieser Maßnahme SIND AUSGESCHLOSSEN:

  • Kunden mit mehreren Standorten, wenn mindestens ein Punkt nicht mit Niederspannung versorgt wird oder keinen Jahresverbrauch von weniger als 200.000 Sm3 hat,
  • öffentliche Verwaltungen.

Für VERTEILER: Mitteilungen zum Thema Verjährungsfrist im Sinne von Art. 5.2 vom Beschluss 569/2018/R/com Anhang A u.ff., sind an folgende PEC zu senden selgas@pec.selgas.eu

Energiemix

SELGAS informiert seine Kunden über die Zusammensetzung des Mix der elektrischen Energie. Die folgende Tabelle ist für diese Angebote gültig: Paul, Diego, Luca und Alex.

Verwendete Primärenergieträger Zusammensetzung des Energiemix nach Vertrag (%) Zusammensetzung des nationalen Energiemixes für die Erzeugung von Elektrizität, die in das Elektrizitätssystem eingespeist wird (%) Zusammensetzung des Energiemixes für die Erzeugung des verkauften Stroms (%)
Jahr (2022) Jahr (2022) Jahr (2022)
Erneuerbare Energiequellen 100,00% 62,22% 36,84%
Kohle 0,00% 7,28% 9,43%
Braunkohle 0,00% 0,00% 0,00%
Erdgas 0,00% 25,59% 46,92%
Ölprodukte 0,00% 1,12% 2,01%
Kernenergie 0,00%  1,14%  0,00%
Andere Quellen  0,00%  2,65%  4,80%

Die obigen Zahlen wurden vom Netzbetreiber Gestore dei Servizi Energetici gemäß dem Erlass des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 31. Juli 2009 ermittelt. Für die Berechnung des nationalen Energiemixes wurden folgende Daten herangezogen:

  • für den in das Netz eingespeisten, im Inland erzeugten Strom die von den Erzeugern an den GSE übermittelten Daten und die Daten der nicht der Meldepflicht unterliegenden Produktionsanlagen (CIP 6/92-Vereinbarungen, Net-Metering und photovoltaische Anlagen mit einer nominalen Wirkleistung von bis zu 1 MW, die mit dem V. Conto Energia gefördert werden);
  • für den importierten Nettostrom, die Eurostat-Daten, denen der GSE den europäischen Energiemix zugeordnet hat.

SELGAS informiert seine Kunden über die Zusammensetzung des Mix der elektrischen Energie. Die folgende Tabelle ist für dieses Angebot gültig: Peter.

Verwendete Primärenergieträger Zusammensetzung des Energiemix nach Vertrag (%) Zusammensetzung des nationalen Energiemixes für die Erzeugung von Elektrizität, die in das Elektrizitätssystem eingespeist wird (%) Zusammensetzung des Energiemixes für die Erzeugung des verkauften Stroms (%)
Jahr (2022) Jahr (2022) Jahr (2022)
Erneuerbare Energiequellen 62,22% 62,22% 36,84%
Kohle 7,28% 7,28% 9,43%
Braunkohle 0,00% 0,00% 0,00%
Erdgas 25,59% 25,59% 46,92%
Ölprodukte 1,12% 1,12% 2,01%
Kernenergie 1,14%  1,14%  0,00%
Andere Quellen  2,65%  2,65%  4,80%

Die obigen Zahlen wurden vom Netzbetreiber Gestore dei Servizi Energetici gemäß dem Erlass des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 31. Juli 2009 ermittelt. Für die Berechnung des nationalen Energiemixes wurden folgende Daten herangezogen:

  • für den in das Netz eingespeisten, im Inland erzeugten Strom die von den Erzeugern an den GSE übermittelten Daten und die Daten der nicht der Meldepflicht unterliegenden Produktionsanlagen (CIP 6/92-Vereinbarungen, Net-Metering und photovoltaische Anlagen mit einer nominalen Wirkleistung von bis zu 1 MW, die mit dem V. Conto Energia gefördert werden);
  • für den importierten Nettostrom, die Eurostat-Daten, denen der GSE den europäischen Energiemix zugeordnet hat.

Selbstablesung des Gaszählers

Möchten Sie sicher sein, wie Ihr Verbrauch aussieht? Dann empfiehlt Ihnen SELGAS, Ihren Gaszähler selbst abzulesen.

Wie das geht? Ganz einfach! Sie brauchen sich nur an nachstehende Erklärungen halten.

1. Gehen Sie zu Ihrem Zähler und notieren Sie sich die angezeigten Zahlen.

Tragen Sie in das nachstehende Formular nur die schwarzen Zahlen vor dem Komma ein (einschließlich der Nullen). Die Zahlen nach dem Komma (rot) werden bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt.

2. Entscheiden Sie sich für die Kommunikationsart, die Ihnen am besten zusagt.

Um den Bedürfnissen aller Kunden gerecht zu werden, bietet SELGAS verschiedene Möglichkeiten zur Mitteilung der Selbstablesungen:

  • Senden Sie die Selbstablesung an die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse ablesungen.letture@selgas.eu. Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Daten folgende Angaben erforderlich sind: Vor- und Nachname/Firmenname, Code-Übergabepunkt, selbst abgelesener Messwert, Selbstablesedatum (höchstens ein Kalendertag vor dem Tag der Mitteilung), Art der Selbstablesung (ordentlich, wegen Anbieterwechsel, Umschreibung, Beschwerde).
  • Kommen Sie mit dem nachstehenden, vollständig ausgefüllten Formular an eine unserer Anlaufstellen. Formular für die Selbstablesung
  • Nutzen Sie das entsprechende Kundenportal von SELGAS. Dieser Modus ist der einfachste und praktischste. Tatsächlich ist es das Portal selbst, das den Kunden per E-Mail über die Öffnung des Fensters für die Selbstablesekommunikation informiert. An diesem Punkt wird es möglich sein, auf den entsprechenden Abschnitt zuzugreifen, den selbst abgelesenen Wert einzugeben und auf Senden zu klicken. Schnell und sorgenfrei. Bitte beachten Sie, dass es notwendig ist, sich beim Kundenportal anzumelden.

3. Senden Sie Ihre Mitteilung im richtigen Zeitfenster.

Der selbst abgelesenen Wert kann ausschließlich in den letzten 5 Tagen eines jeden Monats erfasst und versendet werden. Für einen perfekten Monatsabschluss empfehlen wir Ihnen, die Lesung erst am letzten Tag des Monats vorzunehmen und mitzuteilen.