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Infoaustausch zwischen Betreiber

Austauschmodalitäten der Informationen

Mit dem Beschluss Nr. 294/06 i. d. g. F. regelt die Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt den Informationsaustausch zwischen Verkäufern und Verteilern von Erdgas im Hinblick auf:

  • die von den an das Erdgasverteilungsnetz (Mittel- und Hochdruckleitungen inbegriffen) angeschlossenen Kunden geforderte Handelsgüte gemäß Beschluss 413/2016/R/com Anhang A i. d. g. F. (TIQV – Einheitstext zur Qualitätsregelung der Strom- und Gasverkaufsdienste) und Beschluss 574/2013/R/gas i. d. g. F. (RQDG – Qualitätsregelung für die Gasverteilung);
  • Erdgasverkäuferwechsel (sog. -Switching) gemäß Beschluss Nr. 138/04 i. d. g. F.

Mit dem Beschluss Nr. 13/10 i. d. g. F. hingegen regelt die Behörde den Informationsaustausch zwischen Verkäufern und Verteilern von Strom im Hinblick auf die von den an ein Stromnetz angeschlossenen Kunden, MS-Kunden inbegriffen, geforderte Handelsgüte.

Der erwähnte Informationsaustausch muss mit Hilfe von zertifizierter elektronischer Post (ZEP) erfolgen; in diesem Zusammenhang richtete SELGAS Srl folgende Adresse ein: vendita.selgas@pec.selgas.eu

Nur bei Betriebsstörungen an den Telematiksystemen, die länger als 12 Stunden dauern, können folgende alternativen Kanäle für den Informationsaustausch genutzt werden:

SELGAS Srl
Bruno Buozzi Straße, 12
39100 Bozen (BZ)
Fax: 0471 095 909

Settlement

Für die in Art. 7 des Anhangs A zum Beschluss 229/2012/R/gas (TISG – Einheitstext Settlement Gas) vorgesehenen Datenabgleichungsaktivitäten in Bezug auf die Zuordnung von Standardentnahmeprofilen wird Folgendes bekannt gegeben: