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Ethikkodex, Organisations- und Kontrollmodell, Qualitäts- und Umweltpolitik

Die Ethik hat Vorrang. Immer.

Ethikkodex

Unsere Unternehmensethik ist einer der Eckpfeiler unserer Arbeit. Sie bildet das Fundament, auf dem SELGAS seine Beziehungen nicht nur zu seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufbaut, sondern auch zum sozialen Umfeld: von den Kunden bis zu den Lieferanten. So gibt es einen roten Faden, der alle Richtlinien und Abläufe in unserem Unternehmen durchzieht.

SELGAS legt Wert darauf, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber zu informieren, wie sie arbeiten und mit kritischen Situationen umgehen müssen – stets im Einklang mit unseren Vorgaben. Das grundlegende Dokument ist daher der Ethikkodex, dessen Inhalt sich auch an den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001 orientiert.

99.7

Nicht weniger als 99,7 Prozent des Marktes von SELGAS liegen in Südtirol. Wir investieren unsere Ressourcen also im Land, in dem wir unsere Wurzeln haben.

59

Fast sechs von zehn unserer Lieferanten stammen aus Südtirol. Schließlich haben wir hier eine reiche Auswahl an hochprofessionellen und hochqualifizierten Anbietern.

2

Mit zwei Initiativen haben wir unser Engagement für das Ehrenamt in Südtirol gestartet. Dabei setzen wir auch auf die Hilfe unserer Kunden.

37

Das Durchschnittsalter im Unternehmen liegt bei 37 Jahren. Dies zeigt, wie groß unser Wunsch ist, jungen Menschen Raum zu geben und sie wachsen zu sehen.

Das Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001, mit dem ein Teil des Gesetzes Nr. 300 vom 29. September 2000 umgesetzt wird, regelt erstmals in der italienischen Rechtsordnung die verwaltungsrechtliche Haftung von juristischen Personen, Gesellschaften und Vereinigungen, einschließlich solcher ohne Rechtspersönlichkeit.

Übereinstimmend mit diesen Vorschriften, völlig transparent und sich rechtskonform gegenüber den betroffenen Parteien verhaltend, hat SELGAS dieses Organisations- und Verwaltungsmodell entwickelt und umgesetzt.

SELGAS hat zudem sein Organisations- und Managementmodell im Laufe des Jahres 2018 ergänzt, um den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 179/2017 (über das sogenannte Whistleblowing) Genüge zu tun. Daher wurden im Rahmen des Hinweis-Managements eigene Kommunikationskanäle vorgesehen. Um Hinweise demnach bestmöglich zu verwalten, setzt das Unternehmen auf seinen Aufsichtsrat, der dafür zu sorgen hat, dass Meldungen entgegengenommen und detailliert überprüft werden. Dabei wird die Vertraulichkeit des Hinweisgebers ebenso gewahrt wie die Effizienz der durchgeführten Kontrollen.

Rechtsanwalt Dr. Jakob B. Brugger
Kapuzinergasse 5 | 39100 Bozen
T +39 0471 975406
F +39 0471 975405
j.brugger@studiobrugger.com

Whistleblowing – Portal für Meldungen https://selgas.segnalazioni.net/

Verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeiten

Mod. 231

Organisations- und Kontrollmodell