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Verzugszinsen STROM

Inverzugsetzung Strom

SELGAS informiert seine Kunden über die gemäß den Bestimmungen des Einheitstext zu Zahlungsrückständen im Stromsektor (Testo Integrato Morosità Elettrica – TIMOE – Del. 258/2015/R/eel Anhang A und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen) angewandten Verfahren.

Es liegt uns am Herzen, darzulegen, wie SELGAS den Bedürfnissen/Schwierigkeiten seiner Kunden gerecht wird. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ablaufen der Rechnung mit uns in Verbindung zu setzen, um nicht in die unangenehme Situation der Zahlungssäumigkeit zu geraten.

 

Art der Inverzugsetzung bei abschaltbaren Übergabepunkten

Nachstehende Ausführungen richten sich an Endkunden mit abschaltbaren Übergabepunkten, das sind alle Übergabepunkte, für die der Transportnutzer die Unterbrechung der Versorgung beantragen kann.

In Bezug auf alle überfälligen und unbezahlten Rechnungen wird SELGAS nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme ein „Mahnschreiben bzw. eine Zahlungserinnerung“ per Einschreiben mit Rückschein oder PEC versenden. In dieser Mitteilung wird auf Folgendes hingewiesen:

a) die erste Frist, innerhalb der der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist, also 20 Kalendertage ab Ausstellung des Schreibens (ab Datum im Briefkopf);

b) die Frist, innerhalb der SELGAS bei anhaltender Nichterfüllung und damit Nichtzahlung die Stilllegung des Übergabepunkts aufgrund von Säumigkeit beantragt. Diese Frist beläuft sich auf 40 Kalendertage ab dem Zustelldatum der PEC bzw. ab dem Datum des Einschreibens;

c)   dass die Unterbrechung der Versorgung wegen Zahlungsrückständen für Niederspannungskunden, sofern technisch möglich, durch eine Frist von 15 Tagen angekündigt wird, in der die Leistung auf 15 % der verfügbaren Leistung reduziert wird. Diese Frist beträgt 25 Kalendertage ab dem Datum der Zustellung der zertifizierten E-Mail oder dem Datum der Zustellung im Falle eines Einschreibens.

Nach Ablauf der 15-tägigen Frist nimmt der Versorger bei Nichtzahlung die Unterbrechung vor.

d) die Modalitäten, wie die geleistete Zahlung mitgeteilt werden kann: E-Mail  (payments@selgas.eu), PEC (payments@pec.selgas.eu), Fax (0471 095909), mit dem Zahlungsbeleg an eine unserer Anlaufstellen;

e) dass der Kunde bei Aussetzung der Lieferung wegen Säumigkeit bei Nichteinhaltung der Mindestzahlungsfrist oder des Antrags auf Stilllegung Anspruch auf eine automatische Entschädigung hat;

f) die Verjährung von Zahlungsverzügen in Verbindung mit Gasverbrauch, der mehr als zwei Jahre zurückliegt (weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt der Website “Infos”).

Automatische Entschädigung

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen darf SELGAS keine weitere Gegenleistung für die Aussetzung oder Wiederaufnahme der Lieferung verlangen; darüber hinaus ist es verpflichtet, dem Kunden eine automatische Entschädigung zu zahlen:

a) € 30,00 für den Fall, dass die Lieferung trotz ausgebliebener Mitteilung der Inverzugsetzung aufgrund von Säumigkeit ausgesetzt wurde;

b) € 20,00 für den Fall, dass die Lieferung wegen Säumigkeit ausgesetzt wurde, auch wenn:

  1.  die Frist, innerhalb der der Kunde zahlen muss (die genannten 40 Kalendertage), nicht beachtet wurde;
  2.  die Mindestfrist (3 Arbeitstage) zwischen dem Fälligkeitsdatum der Zahlung und dem Datum des Antrags auf Stilllegung oder Reduzierung der Leistung des Übergabepunkts wegen Säumigkeit beim Vertriebspartner nicht beachtet wurde.

Die Entschädigung wird in der ersten fälligen Rechnung vom Gesamtbetrag derselben abgezogen, und zwar mit folgender Kausalangabe „Automatische Entschädigung für Nichteinhaltung der Fristen/Weise der Inverzugsetzung“; zusätzlich wird auch folgende Formulierung zu lesen sein: „Diese Zahlung der automatischen Entschädigung beeinträchtigt in keiner Weise die Möglichkeit des Endkunden, Entschädigungen für weitere Schäden bei den entsprechenden Stellen anzufordern.“

Sollte der dem Kunden mit der ersten Rechnung fakturierte Betrag niedriger als die Entschädigung sein, wird in der Rechnung eine Gutschrift zugunsten des Kunden ausgewiesen, die von den nachfolgenden Rechnungen abgezogen wird, bis die Gutschrift aufgebraucht ist (oder sie wird, im Falle einer Schlussrechnung, durch eine direkte Überweisung bezahlt). Jedenfalls wird die Entschädigung innerhalb von 8 Monaten nach Stilllegung an den Endkunden ausgezahlt.