Wer, auch nur gelegentlich, Methangas oder eine andere Art von Gas verwendet, das über städtische Verteilungsnetze oder Fördernetze geliefert wird, genießt gemäß des Beschlusses 167/2020/R/gas der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt automatisch Versicherungsschutz gegen Gasunfälle. Der Versicherungsschutz gilt für das gesamte Staatsgebiet; davon ausgenommen sind:
- a. andere Endkunden von Methangas als Haushaltkunden oder Kondominien mit Haushaltsgebrauch, die mit einem Zähler einer höheren Klasse als G25 ausgestattet sind (die Klasse des Zählers ist der Rechnung zu entnehmen);
- b. Verbraucher von Methangas als Kraftstoff für Fahrzeuge.
Die Garantien betreffen die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten, Brände und Unfälle, die auf dem Gasübergabepunkt bzw. dem Zähler nachgeschaltete Anlagen und Geräte zurückzuführen sind.
Die Versicherung wird vom CIG (italienischen Komitee für Gas) im Namen der Endverbraucher abgeschlossen. Für weitere Einzelheiten über den Versicherungsschutz und die Formulare zur Meldung eines Schadensfalls wenden Sie sich bitte unter der gebührenfreien Nummer 800.166.654 oder wie auf der Website www.arera.it angegeben an die Anlaufstelle für Stromverbraucher.
Für Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars, für Auskünfte über den Stand eines Versicherungsdossiers, das im Anschluss an einen früheren Schadensfall eröffnet wurde, oder für Beschwerden über den Fortschritt des Schadenregulierungsprozesses wenden Sie sich mit nachstehenden Kontaktdaten bitte direkt an das CIG:
- gebührenfreie Nummer 800.929.286
- E-Mail-Adresse: assigas@cig.it
- Fax: 02 720 016 46
Die gebührenfreie Nummer des CIG ist zu folgenden Zeiten erreichbar
Montag bis Donnerstag |
09:00 – 12:00 14:00 – 16:30 |
Freitag | 09:00 – 13:00 |
Mehr Informationen über die Versicherung entnehmen Sie bitte dem Versicherungsvertrag. Versicherungspolice 01.01.2021/31.12.2024
Schadensfälle, die unter die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Fälle fallen, sind mit dem beigefügten, vollständig ausgefüllten und, wie im Formular selbst vermerkt, an das CIG zu schickende Formular zu melden.