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Sozialbonus auf die Stromversorgung

Seit Jänner 2009 gibt es den so genannten Sozialbonus, also eine Ausgleichsregelung für die Ausgaben von Haushaltskunden für die Stromversorgung. Dieser Ausgleich in Form eines Rabatts auf die Stromrechnung ist ein Instrument, das von der Regierung eingeführt wurde, um wirtschaftlich und/oder physisch benachteiligte Familien zu unterstützen und ihnen eine Ersparnis bei ihrer jährlichen Stromrechnung zu garantieren.

Seit 1. Jänner 2021 werden alle Sozialboni für wirtschaftliche Härtefälle, einschließlich der Stromprämie, automatisch an berechtigte Bürger/Familien gewährt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssen. Dies ist im Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019 festgelegt worden, das mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt wurde.

Interessierte müssen keine Anträge auf wirtschaftliche Härtefallprämien mehr bei den Gemeinden oder Patronaten stellen. Ab 2021 reicht es, wenn Bürger/Familien einmal jährlich eine einheitliche Ersatzerklärung (Dichiarazione Sostitutiva Unica, DSU) einreichen, um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten, die für die verschiedenen subventionierten Sozialleistungen zählt.

Voraussetzungen für die Gewährung der wirtschaftlichen Härtefallprämie sind:

  • Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit einem ISEE-Indikator von höchstens 8.265 €, oder
  • Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit mindestens vier unterhaltsberechtigten Kindern (Großfamilie) und einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 €, oder
  • Zugehörigkeit zu einem Haushalt, der ein Bürgergeld oder eine Bürgerrente bezieht.

Eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts muss Inhaber eines aktiven Strom- und/oder Gas- und/oder Wasserversorgungsvertrags mit einem Tarif für den Hausgebrauch sein oder über eine aktive Gas- und/oder Wasserversorgung in einem Kondominium verfügen.. Jeder Haushalt hat nur Anspruch auf einen Bonus pro Art (Strom, Gas, Wasser) und Jahr.

Was den physischen Sozialbonus (schwere gesundheitliche Probleme / körperliche Beschwerden) betrifft, so haben alle Haushaltskunden, die an einer schweren Krankheit leiden, oder Haushaltskunden mit einem Stromanschluss, in deren Haushalt eine schwer kranke Person lebt, die zur Aufrechterhaltung des Lebens auf elektrische medizinische Geräte angewiesen ist, Anspruch darauf. Die Liste der lebensrettenden elektrischen medizinischen Geräte, für die der Bonus gewährt wird, wurde per Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011 festgelegt.

Die Prämie für körperliche Beschwerden kann mit der Prämie für wirtschaftliche Beschwerden (sowohl Strom als auch Gas) kumuliert werden, wenn die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Formulare bei der Wohnsitzgemeinde des Unterzeichners/der Unterzeichnerin des Stromliefervertrags (auch wenn diese/r nicht mit dem Kranken identisch ist) oder bei einer anderen von der Gemeinde benannten Stelle (Patronat, Bezirksgemeinschaft) einzureichen. Die Liste der Formulare und der erforderlichen Informationen sind auf der Website der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (www.arera.it/it/consumatori/ele/bonusele_df.htm#richiesta) zu finden.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (www.arera.it/it/bonus_sociale.htm) oder unter der gebührenfreien Rufnummer 800.166.654 des Informations- und Beratungsdienstes der Verbraucherstelle für Energie und Umwelt.

Die einschlägigen Vorschriften finden Sie zudem unter folgendem Link

TIBEG – Testo Integrato Bonus Elettrico e Gas