Die Regulierungsbehörde für Energienetze und Umwelt greift mit dem Beschluss 315/2024/R/com Anhang A und ss.mm.ii. ein, um ein neues Rechnungslayout und neue darin aufzuführende Informationen einzuführen.
Ab 1. Juli 2025 ist daher die Rechnung für Energie-Endkunden, die die Identifikationselemente des Endkunden und der jeweiligen Lieferung sowie Informationen enthält, die für die Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Lieferanten von Bedeutung sind. Sie besteht aus der zusammenfassenden Rechnung und den Detailelementen. Die Rechnung stellt keine elektronische Rechnung im sinne des Gesetzes Nr. 205 vom 27. Dezember 2017 dar.
SELGAS hält sich bei der Erstellung ihrer Rechnungen an die von Bolletta für Energie-Endkungen vorgegebenen Richtlinien.
Die Detailelemente Ihrer Rechnung werden Ihnen auf dem Kundenportal online (portal.selgas.eu) zur Verfügung gestellt, wo Sie sich kostenlos anmelden können. In jedem Fall können Sie die Detailelemente immer mittels E-Mail an service@selgas.eu, mit einem Anruf an unserer Grünen Nummer 800 007 645,Persönlich beim Kundenbüro anfordern oder mit Hilfe des QR-Kodes und der URL-Adresse auf der Seite der Energiekostenabrechnung oder der Box des Angebots. Die in den Detailelementen enthaltenen Informationen ermöglichen eine zusätzliche Transparenz und eine Erleichterung des Verständnisses der verrechneten Beträge.