Der Verkäufer ist verpflichtet, die von der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt mit dem Beschluss 413/2016/R/com Anhang A u.ff. vorgegebenen spezifischen und allgemeinen Qualitätsstandards zu erfüllen (TIQV – Einheitstext, der die Qualität der Verkäufe regelt).
Unter spezifischem Standard ist das dem Kunden zu garantierende Qualitätsniveau der Einzelleistung zu verstehen; der allgemeine Standard hingegen bezieht sich auf das Qualitätsniveau der Gesamtleistung.
Nachstehend die Standards, denen SELGAS GmbH unterliegt.
Tabelle 1 – Spezifische Qualitätsstandards
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VON SELGAS GMBH ERREICHTE NIVEAUS |
INDIKATOR |
SPEZIFISCHER STANDARD |
AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG |
1. HALBJAHR
2023 |
2. HALBJAHR
2023 |
Begründete Antwort auf schriftliche Beschwerden über die Zuständigkeit des Verkäufers |
Max. 30 Kalendertage |
25,00 € |
100% |
99,93% |
Rechnungsberichtigung |
Max. 60 Kalendertage |
25,00 € |
100% |
100% |
Rechnungsberichtigung (vierteljährliche Rechnungsstellung) |
Max. 90 Kalendertage |
25,00 € |
100% |
100% |
Zweifache Rechnungsberichtigung |
Max. 20 Kalendertage |
25,00 € |
100% |
100% |
Tabelle 2 – Allgemeine Qualitätsstandards
INDIKATOR |
ALLGEMEINE STANDARDS (mindestens in %) |
Antworten auf schriftliche Informationsanfragen |
95% der Fälle innerhalb höchstens 30 Kalendertagen |
Terminvereinbarungen mit dem Endkunden für die Erdgaslieferung |
90% der Fälle innerhalb höchstens 1 Werktag |
Zugänglichkeit zum Call-Center |
AS ≥ 95 % |
Durchschnittliche Call-Center-Wartezeit |
TMA ≤ 180 Sekunden |
Service-Niveau des Callcenters |
LS ≥ 85 % |
Bei Nichteinhaltung bestimmter Qualitätsstandards ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden eine automatische Entschädigung (in Höhe von € 25,00) zu zahlen und ihm diesen Betrag in der darauffolgenden Rechnung gutzuschreiben. Die automatische Entschädigung steigt mit zunehmender Verspätung der Leistungserbringung:
- Wird die Leistung zu spät erbracht, aber noch innerhalb der doppelten Standardzeit, wird die automatische Grundentschädigung fällig;
- Geht die Verspätung der Leistungserbringung über die doppelte Standardzeit hinaus, aber innerhalb der dreifachen Standardzeit, wird die doppelte automatische Grundentschädigung fällig;
- Geht die Verspätung der Leistungserbringung über die dreifache Standardzeit hinaus, wird die dreifache automatische Grundentschädigung fällig;
Der Verkäufer ist zu keiner automatischen Entschädigung verpflichtet, wenn die Nichteinhaltung bestimmter Qualitätsstandards auf höhere Gewalt (verstanden als behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Naturereignisse, für die von der zuständigen Behörde der Katastrophenzustand erklärt wurde, Streiks ohne die gesetzlich vorgeschriebene Ankündigung oder Nichterlangung von Genehmigungen) sowie dem Endkunden oder Dritten zuzuschreibende Ursachen bzw. auf von Dritten verursachte Schäden oder Behinderungen zurückzuführen ist.
Darüber hinaus ist der Verkäufer zu keiner automatischen Entschädigung verpflichtet, wenn der Kunde diese bereits im Kalenderjahr für die Nichteinhaltung desselben spezifischen Standards erhalten hat und im Falle von Beschwerden, bei denen es unmöglich ist, den Endkunden zu identifizieren, weil die erforderlichen Mindestinformationen fehlen.
Wir erinnern abschließend daran, dass bei Nichteinhaltung der Standards durch den zuständigen Vertriebspartner der Verkäufer die vom Vertriebspartner erhaltene Entschädigung dem Kunden gutschreiben muss.