Hier finden Sie die Bestimmungen des Dekrets des Ministeriums Nr. 351 vom 27 Oktober 2023, vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in seiner geänderten und ergänzten Fassung über den nationalen Notfallplan für das Erdgasnetz. Dieser Plan greift, sollte der Erdgasbedarf nicht gedeckt werden können, und zwar im Falle von widrigen Ereignissen aufgrund von
- ungünstigen Witterungsbedingungen während des Winters
- einer unerwarteten Verringerung der Erdgasversorgung.
Der Notfallplan legt die Art und Weise der Durchführung der Maßnahmen fest und benennt die Erdgasunternehmen und Elektrizitätsbetreiber, die für deren Durchführung verantwortlich sind. Für weitere Informationen können Sie Anhang 2 des Ministerialdekretes herunterladen.