In Umsetzung der Bestimmungen des Beschlusses Nr. 746/2017/R/com teilt SELGAS seinen Kunden Folgendes mit: Das Wettbewerbsgesetz Nr. 124/17 verlangt, dass ab 1. Juli 2019 alle Strom- und Gaskunden Lieferverträge NUR auf dem freien Markt finden sollen. Ab diesem Datum werden die Verträge auf den geschützten Märkten mit den von der Behörde aktualisierten Preisen nicht mehr verfügbar sein. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig über die vorgesehenen Neuigkeiten und Möglichkeiten zu informieren, auch indem Sie den entsprechenden Abschnitt auf der Website der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) konsultieren.
Entwicklung der Einzelhandelsmärkte
ACHTUNG NEUERUNGEN
Das Ende des geschützten Marktpreises wurde im Vergleich zum ursprünglich geplanten Datum 1. Juli 2019 mehrmals verschoben. Das Ende des geschützten Gasmarktes ist für für den 31.12.2023 und das des geschützten Strommarktes am 30.06.2024 vorgesehen. Weitere Informationen über den schrittweisen Ausstieg aus diesen Märkten finden Sie auf der entsprechenden Seite der Regulierungsbehörde für Energienetze und Umwelt (https://www.arera.it/per-il-consumatore/verso-la-fine-del-mercato-tutelato).