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Entwicklung der Märkte im Detail

In Umsetzung der Bestimmungen des Beschlusses Nr. 746/2017/R/com teilt SELGAS seinen Kunden Folgendes mit: Das Wettbewerbsgesetz Nr. 124/17 verlangt, dass ab 1. Juli 2019 alle Strom- und Gaskunden Lieferverträge NUR auf dem freien Markt finden sollen. Ab diesem Datum werden die Verträge auf den geschützten Märkten mit den von der Behörde aktualisierten Preisen nicht mehr verfügbar sein. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig über die vorgesehenen Neuigkeiten und Möglichkeiten zu informieren, auch indem Sie den entsprechenden Abschnitt auf der Website der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) konsultieren.
Weitere gesetzliche Maßnahmen haben das Ende der Preisregulierung der Strom- und Gaslieferungen weiter verschoben.

Für weitere Informationen zum Ende der geschützten Märkte ist es möglich folgende Seiten abzurufen:
ENTWICKLUNG DER EINZELHANDELSMÄRKTE
GAS
STROM