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Beschwerden und Schlichtungsdienst

Beschwerden und Schlichtungsdienst
In diesem Abschnitt der Website stehen eine Reihe von Dienstleistungen zur Verfügung, um die Beziehung zwischen Kunde und Verkäufer effektiv zu gestalten. SELGAS GmbH stellt den Kunden Angaben und Kontakte zur Verfügung, um Informationen anzufordern und Anfragen, Anregungen und Beschwerden zu senden.

Beschwerden und Anfragen von Informationen

Um eine Beschwerde eine Anfrage von Informationen zu senden, bitten wir Sie das nachfolgende Dokument auszufüllen.

Formular zur Anfrage

Das korrekt ausgefüllte und unterzeichnete Dokument kann zugestellt werden:

  • per Post an die Adresse Bruno Buozzi Straße, 12, 39100 Bozen (BZ),
  • service@selgas.eu,
  • persönlich in unseren Büros
Kundenbüro Bozen
Bruno Buozzi Str. 12
39100 Bozen (BZ)
Montag – Freitag 09.00 – 13.00 Uhr
Kundenbüro Tramin
Weinstraße 4039040 Tramin (BZ)
Montag – Freitag 08.30 – 12.30 Uhr
Kundenbüro Lana

Andreas Hofer Straße 27

39011 Lana (BZ)

Montag – Freitag 09.00 – 13.00 Uhr

 

Der Kunde kann die Beschwerde, oder eine Informationsanfrage, auch ohne Verwendung des oben erwähnten Formulars schriftlich einreichen. Beachten Sie aber bitte, dass für die Berücksichtigung der Beschwerde folgende Mindestangaben erforderlich sind: Vor- und Nachname; Lieferadresse, Postanschrift, falls abweichend von der Lieferadresse, oder E-Mail Adresse; Dienstleistung, auf die sich die Beschwerde bezieht (Strom, Erdgas, beides); Indentifikationscode des Punktes; Kundennummer; kurze Darlegung des Sachverhalts.

Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 167 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 in Sachen Datenschutz. Damit seine Anfrage bearbeitet werden kann, ermächtigt der Kunde SELGAS GmbH zur Datenverarbeitung.

Jedes Formular wird vom Kundendienst von SELGAS registriert und bearbeitet, der zusammen mit der zuständigen Unternehmensabteilung die Anfrage bearbeiten wird, um eine möglichst vollständige Antwort zu geben. SELGAS wird alle Anfragen gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 413/2016/R/com Anhang A und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen beantworten. Die Antwort auf die Anfrage wird an die in diesem Formular angegebene Adresse gesendet.

Schlichtungsdienst

SELGAS GmbH weist seine Kunden darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt einen speziellen Bereich für die Kunden eingerichtet hat: Schlichtungsdienst für Energiekunden.

Dieser Dienst verfolgt den Zweck, die Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern, indem die Parteien über das Internet im Beisein eines Schlichters zusammengebracht werden, der ihnen hilft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. An diesem Verfahren sind der Kunde oder ein Bevollmächtigter von ihm, der betroffene Verkäufer bzw. Vertriebspartner und der Schlichter als Vermittler beteiligt.

Der Schlichtungsdienst der Aufsichtsbehörde ARERA ist erst nach dem Einreichen einer schriftlichen Beschwerde bei Ihrem Betreiber aktivierbar. Tatsächlich hat der Kunde nach dem Versäumnis des Lieferanten, auf eine schriftliche Beschwerde zu antworten, oder im Falle einer unbefriedigenden Antwort die Möglichkeit, den Schlichtungsdienst zu aktivieren, um etwaige Streitigkeiten ohne Rückgriff auf Gerichtsverfahren beizulegen.

Die völlig kostenlose Aktivierung des Dienstes erfordert das Ausfüllen, ausschließlich online, des entsprechenden Antragsformulars zur Aktivierung des Schlichtungsverfahrens durch den Endkunden. Nicht telematisch mit dem dedizierten Antragsformular eingereichte Anträge auf Aktivierung der Schlichtung können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht eingegangen.

Beachten Sie bitte, dass der Schlichtungsdienst nicht aktiviert werden kann, wenn die Beschwerde vor der Justizbehörde, an der Anlaufstelle für Stromverbraucher oder im Wege der paritätischen Schlichtung bereits abgeschlossen wurde oder noch anhängig ist.

Um direkt auf den Schlichtungsservice zuzugreifen, klicken Sie hier.

Die Aufsichtsbehörde ARERA stellte zudem mit Beschluss 620/2015/E/com gemäß Artikel 141-decies des Verbraucherkodex, das Verzeichnis der Gremien für die alternative Streitbeilegung (ADR – Alternative Dispute Resolution) zusammen, die in den Zuständigkeitsbereichen der Behörde freiwillige und außergerichtliche nationale und grenzüberschreitende Verfahren zur Streitbeilegung zwischen in der Europäischen Union ansässigen und niedergelassenen Verbrauchern und Gewerbetreibenden verwalten, unbeschadet der Bestimmungen über den zwingenden Charakter des Schlichtungsversuchs als Voraussetzung für die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.

Für mehr Details zu den ADR-Gremien verweisen wir Sie auf die entsprechende Liste im eigenen Bereich der speziellen Website.